Ausweisung bezeichnet einen behördlichen Verwaltungsakt, der das Erlöschen des Aufenthaltsrechts ausländischer Staatsangehöriger in Deutschland meint. Die betroffenen Personen werden aufgefordert, das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu verlassen. Kommen sie dieser Ausreiseaufforderung nicht nach, droht die Abschiebung.
(Quellen: Externer Link: Mediendienst Integration, Externer Link: §53 AufenthG)