Der Begriff Interner Link: Aussiedler (bzw. seit dem 1.1.1993 Spätaussiedler) beschreibt deutsche Staatszugehörige oder "Volkszugehörige", die ihren Wohnsitz in den ehemaligen Ostgebieten des Deutschen Reiches wegen im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg stehenden Ereignissen durch Vertreibung verloren haben bzw. nach Abschluss der Vertreibungen aufgrund ihrer deutschen Volkszugehörigkeit Benachteiligungen erlitten und daher nach Deutschland "zurückzukehren". (Spät-)Aussiedler_innen sind eine der zahlenmäßig größten Migrantengruppen in der Bundesrepublik Deutschland. Aufgrund ihrer Abstammung genießen sie in Deutschland eine privilegierte Aufnahme mit unmittelbarem Zugang zur deutschen Staatsangehörigkeit und aktiver Integrationshilfe durch den Staat. Auch gelten für sie nicht das Ausländerrecht, sondern spezielle Gesetze, Verordnungen und Verfahren. So sieht das Bundesvertriebenengesetz von 1953 die Möglichkeit für die in Osteuropa verbliebenen Deutschen vor, auch in Zukunft nach Deutschland einzureisen. Voraussetzung ist das "vererbliche Bekenntnis" zum deutschen Volkstum.
(Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung)