Als Aufnahmegesellschaft werden die Mitglieder der Gemeinschaft des Aufnahmelandes bezeichnet. Sie umfasst sowohl Staatsangehörige als auch Nicht-Staatsangehörige, die (schon länger) im Aufnahmeland leben.
Als Aufnahmegesellschaft werden die Mitglieder der Gemeinschaft des Aufnahmelandes bezeichnet. Sie umfasst sowohl Staatsangehörige als auch Nicht-Staatsangehörige, die (schon länger) im Aufnahmeland leben.
Ihre Meinung zählt: Wie nutzen und beurteilen Sie die Angebote der bpb? Das Marktforschungsinstitut Info GmbH führt im Auftrag der bpb eine Umfrage zur Qualität unserer Produkte durch – natürlich vollkommen anonym (Befragungsdauer ca. 20-25 Minuten).
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!