Asylberechtigte sind Menschen, die in ihrem Herkunftsland politisch verfolgt werden und im Falle einer Rückkehr dorthin schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt wären. Es gibt für sie keine Alternative zur Flucht oder anderweitigen Schutz in ihrem Herkunftsland, sodass sie nach Artikel 16a des Grundgesetztes (GG) das Recht auf Asyl in Deutschland erhalten. Um nach Art. 16a GG Asyl zu erhalten, müssen die Betroffenen nachweisen, dass die Verfolgung im Herkunftsland vom Staat ausging und sie nicht über einen sicheren Drittstaat nach Deutschland eingereist sind. Als sichere Drittstaaten gelten jene Länder, in denen sichergestellt ist, dass die Genfer Flüchtlingskonvention und die
(Quelle: Externer Link: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge)