Abschiebung bezeichnet die Ausweisung eines Migranten oder einer Migrantin aus einem Land unter Anwendung von (polizeilichen) Zwangsmitteln, wenn diese(r) kein Aufenthaltsrecht (mehr) genießt und einer Aufforderung zur Ausreise nicht freiwillig nachkommt.
(Externer Link: Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge)