Jede Person, die wahlberechtigt ist, kann einen Wahlschein bei ihrer Gemeinde beantragen. Mit einem Wahlschein hat man das Recht, in jedem Wahllokal seines Wahlkreises bei der Bundestagswahl seine Stimme abzugeben. Das kann zum Beispiel gehbehinderte Menschen wichtig sein, wenn das Wahllokal, das auf der Wahlbenachrichtigung angegeben wurde, nicht barrierefrei ist. Einen Wahlschein braucht man auch für die Briefwahl.
Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2025.