Mit 18 Jahren ist man volljährig. Dann hat man auch das Recht zu wählen. Man dann dann die Abgeordneten des Bundestags wählen. In manchen Bundesländern ist man schon mit 16 Jahren bei Landtagswahlen wahlberechtigt, in einigen Bundesländern auch bei der Kommunalwahl. Bei den Wahlen zum Europäischen Parlament ist man in Deutschland mit 16 Jahren wahlberechtigt, in den meisten anderen europäischen Ländern erst mit 18 Jahren.
Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.