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Passives Wahlrecht | bpb.de

Passives Wahlrecht

Christiane Toyka-Seid

Auf Wahlplakaten zeigen sich die Personen, die als Abgeordnete gewählt werden möchten. (© picture alliance / ASSOCIATED PRESS | Bob Edme)

Passives Wahlrecht ist das Recht, gewählt werden zu können. Wer selbst in ein Amt gewählt werden möchte, kandidiert für das Amt. Die Person stellt sich dann zur Wahl. Wer volljährig ist, kann grundsätzlich für einen Sitz im Bundestag kandidieren. Um bei einer Wahl erfolgreich zu sein, braucht es dann viele Menschen, die einen unterstützen. Das Recht zu wählen nennt man aktives Wahlrecht.

Ein Blick in die Geschichte

Das allgemeine passive und aktive Wahlrecht gibt es in Deutschland erst seit etwa 150 Jahren. 1871 galt es zunächst nur für Männer, seit 1918 haben in Deutschland auch die Frauen das aktive und passive Wahlrecht.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten