Steuerpaket zum Schutz der Umwelt
Genau genommen gibt es im deutschen Steuerrecht keine Ökosteuer, auch wenn man den Begriff immer mal wieder hört. Die Bezeichnung kam erstmals mit einem Steuergesetz von 1999 auf. Die Regierung beschloss damals den „Einstieg in die ökologische Steuerreform“. Auf diese Weise sollten die Menschen dazu veranlasst werden, mit der Energie sparsamer umzugehen und so die Umwelt zu schonen. Ein weiteres Ziel dieser Reform war es, erneuerbare Energien wie Wind- und Sonnenkraft zu fördern.
Maßnahmen
Unter anderem wurde beschlossen, die Steuern für Benzin und Diesel zu erhöhen. Die Kraftfahrzeugsteuer wurde so gemacht, dass die Schadstoffmenge des Motors entscheidend dafür ist, wie viel Steuern man zahlen muss. Auch der Stromverbrauch wurde mit einer Zusatzsteuer belegt: wer mehr Strom verbraucht, muss auch mehr Steuern bezahlen.
Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.