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Öffentliche Hand | bpb.de

Öffentliche Hand

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Straßen, Brunnen, Verkehrszeichen, Wege - für all das ist die "öffentliche Hand" zuständig. (© Stefan Eling)

Angelegenheiten der Allgemeinheit

Manchmal hört man den Satz: „Dafür ist die öffentliche Hand zuständig, sie muss das bezahlen“. Damit kann der Bau eines Bürgersteigs, einer Straße, eines neuen Kindergartens, eines Bürgerzentrums, eines Stadions und vieles andere gemeint sein. Dafür ist nicht eine einzelne Person oder Firma zuständig. Vielmehr ist das die Aufgabe des Staates, also des Bundes, eines Bundeslandes oder einer Gemeinde oder auch von allen zusammen. Bund, Länder und Gemeinden bilden gemeinsam die Öffentliche Hand.

Es geht ums Geld

In der Regel geht es um finanzielle Angelegenheiten, wenn von der öffentlichen Hand die Rede ist. Aus ihrer Kasse kommt das Geld für viele Dinge, die für das Leben der Bürgerinnen und Bürger notwendig sind und es erleichtern. Natürlich kann die öffentliche Hand nur Geld ausgeben, wenn sie auch etwas einnimmt. Das sind zum Beispiel die Steuern, die die Bürger bezahlen.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten