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Zivilgesellschaft | bpb.de

Zivilgesellschaft

Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid

Die Initiative "Pulse of Europe", die sich für den europäischen Gedanken engagiert, gehört zur Zivilgesellschaft. (© picture alliance / Eventpress)

Bürger/innen übernehmen Verantwortung

Das Wortteil „Zivil“ in dem Begriff „Zivilgesellschaft“ kann man ersetzen durch „Bürger“ und „Bürgerin“. "Zivilgesellschaft" bedeutet "Bürgergesellschaft". In einer Zivilgesellschaft übernehmen die Bürger Verantwortung für die Gesellschaft und für andere Menschen. Sie setzen sich ein für Demokratie und Gerechtigkeit. Die Bürger engagieren sich in Vereinen, in Kirchen und anderen Organisationen. Sie streiten friedlich und fair miteinander über unterschiedliche Meinungen. Sie schließen faire Kompromisse. Dies heißt aber nicht, dass immer alles problemlos zugeht.

Rolle des Staates

In einer Zivilgesellschaft ist der Staat keineswegs überflüssig. Er hat wichtige Aufgaben. Eine Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass die Zivilgesellschaft sich entfalten kann. Der Staat soll unter anderem sicherstellen, dass die Menschen sich einbringen können, dass sie sich an der Gestaltung der Zivilgesellschaft beteiligen können.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten