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Zensur | bpb.de

Zensur

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Ein Journalist protestiert mit zugeklebten Mund gegen Zensur in Myanmar. (© picture alliance / AP Photo)

Zensur in undemokratischen Staaten

Was Zensuren sind, wisst ihr alle: gute oder schlechte Noten, also Bewertungen für schulische Leistungen. Es gibt in undemokratischen Staaten auch eine Zensur der Medien. Darunter versteht man, dass eine staatliche Behörde alles kontrolliert, was in Büchern, Zeitungen und Zeitschriften stehen soll. Sie bestimmt, was die Menschen im Fernsehen, in Filmen oder auf der Theaterbühne sehen dürfen und was nicht. Zweck dieser staatlichen Zensur ist es, dass die Bürger nur das erfahren, was die Regierung mitteilen will. Texte oder Bilder, die zum Beispiel die Regierung kritisieren, werden aus den Zeitungen oder Filmen herausgestrichen. Oder sie werden so verändert, dass die Kritik nicht mehr zu erkennen ist.

Ziel der Zensur

Mit der Zensur von Medien soll die Meinung der Menschen beeinflusst werden. Wenn sie nichts über Probleme in einem Staat lesen oder im Fernsehen sehen können, dann denken sie vielleicht, es sei alles in Ordnung. In undemokratischen Staaten, vor allem in Diktaturen, gibt es oft ein eigenes Ministerium, das für die sogenannte Vorzensur zuständig ist. Von diesem Ministerium muss alles erst genehmigt werden, bevor es veröffentlicht werden darf. Durch die Nachzensur kann ein Film oder ein Theaterstück, wenn es den Herrschenden nicht gefällt, nachträglich verboten werden.

Aktivist/innen von Amnesty international demonstrieren bei den Olympischen Spielen 2014 in Sotschi gegen Zensur und Einschränkung der Meinungsfreiheit in Russland. (© picture alliance / dpa | Jörg Carstensen)

Meinungsfreiheit

In demokratischen Staaten wie der Bundesrepublik Deutschland ist die Presse- und Meinungsfreiheit garantiert. In Artikel 5 des Grundgesetzes heißt es ausdrücklich: „Eine Zensur findet nicht statt." Allerdings kann es Fälle geben, wo doch ein Verbot erfolgt. Wenn zum Beispiel ein Text oder ein Film gegen das Grundgesetz oder Bestimmungen des Jugendschutzes verstößt, kann die Veröffentlichung verboten werden.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten