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Wahlrecht | bpb.de

Wahlrecht

Christiane Toyka-Seid

Ein Stimmzettel für die Bundestagswahl 2021. Links sieht man die Spalte für die Erststimme, rechts die Spalte für die Zweitstimme. (© picture alliance / foto2press | Oliver Zimmermann)

Mit "Wahlrecht" bezeichnet man alle Gesetze, die die demokratischen Wahlen regeln. Im Grundgesetz stehen die Wahlgrundsätze. Das Bundeswahlgesetz regelt, wie die Wahl zum Bundestag durchgeführt werden muss. Mit "Wahlrecht" bezeichnet man auch das Recht, zu wählen und das Recht gewählt zu werden. Fachleute sagen auch aktives Wahlrecht und passives Wahlrecht.

Bundestagswahlen

Bei der Bundestagswahl werden 630 Abgeordnete gewählt. In 299 Wahlkreisen geben die Wählerinnen und Wähler ihre Stimme ab. Alle Wahlberechtigten haben zwei Stimmen: Die Erststimme und die Zweitstimme.

Regeln für die Bundestagswahlen

  • Jeder Wähler, jede Wählerin hat zwei Stimmen: Die Erststimme und die Zweitstimme Mit der Erststimme wählt man eine Person, die im Wahlkreis als Direktkandidat oder Direktkandidatin antritt. Die Erststimme geben die Wähler/-innen mit einem Kreuzchen auf der linken Spalte des Wahlzettels ab. Wer die Mehrheit der Erststimmen im Wahlkreis erhält, kann in der Regel als Abgeordnete/-r in den Bundestag einziehen. Mit der Zweitstimme wählt man eine Partei. Die Zweitstimme wird mit einem Kreuzchen in der rechten Spalte abgegeben. Die Parteien haben vor der Wahl eine sogenannte Landesliste erstellt mit den Personen, die für die Partei in den Bundestag einziehen sollen. Die Anzahl der Zweitstimmen, die für eine Partei abgegeben wurde, entscheidet darüber, wie viele Abgeordnete eine Partei in den Bundestag entsenden darf.

  • Freie Entscheidung Bei der Wahl können die Wähler/-innen frei entscheiden, wem sie ihre Erst- und Zweitstimme geben. So muss zum Beispiel die Person, die man mit der Erststimme wählt, nicht der gleichen Partei angehören, für die man mit der Zweitstimme das Kreuzchen macht.

  • Gültige Stimme Damit der Wahlzettel gültig ist, darf nur jeweils ein Kreuz in der linken Spalte für die Erststimme und in der rechten Spalte für die Zweitstimme stehen. Wenn mehr Kreuzchen abgegeben werden, ist der Stimmzettel ungültig. Wenn man nur eine Stimme, also entweder nur die Erststimme oder nur die Zweitstimme abgegeben hat, ist der Wahlzettel gültig. Dann wird nur die Stimme gezählt, die abgegeben wurde.

  • Wer wird Bundestagsabgeordnete/-r? Wenn man weiß, wie viele Sitze jede Partei nach Auszählung der Zweitstimmen bekommt, erhalten zunächst die siegreichen Direktkandidatinnen und -kandidaten einen Sitz im Bundestag. Wenn damit das Ergebnis bei den Zweitstimmen noch nicht erreicht wurde, kommen die Kandidatinnen und Kandidaten der Landesliste zum Zuge. Wenn eine Partei aber mehr erfolgreiche Direktkandidatinnen und -kandidaten hat als ihr nach den Zweitstimmen zusteht, wird den Direktkandidaten mit dem schwächsten Ergebnis bei den Erststimmen kein Sitz zugeteilt.

Andere Wahlen - andere Regeln

Bei anderen Wahlen gelten meist andere Regeln. Zum Beispiel hat bei den Europawahlen jede Wählerin und jeder Wähler eine Stimme. Auch bei Landtagswahlen und Kommunalwahlen gibt es unterschiedliche Wahlsysteme.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten