Wahlen in der Demokratie
Eine Demokratie ohne Wahlen ist nicht denkbar. Die Bürgerinnen und Bürger wählen Personen und Parteien, von denen sie eine Zeitlang im Parlament vertreten werden wollen. Die Wahlen müssen nach demokratischen Regeln durchgeführt werden. Im Grundgesetz steht in Artikel 38, dass die Wahlen allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim sind. Das sind die Wahlgrundsätze. Nach einem genau festgelegten Verfahren werden die Stimmzettel ausgezählt.
Gewählt werden die Vertreter/innen des Volkes
Bei den
Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.