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Wahlen | bpb.de

Wahlen

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Gewählt wird in der Wahlkabine. (© picture alliance/Patrick Seeger/dpa)

Wahlen in der Demokratie

Eine Demokratie ohne Wahlen ist nicht denkbar. Die Bürgerinnen und Bürger wählen Personen und Parteien, von denen sie eine Zeitlang im Parlament vertreten werden wollen. Die Wahlen müssen nach demokratischen Regeln durchgeführt werden. Im Grundgesetz steht in Artikel 38, dass die Wahlen allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim sind. Das sind die Wahlgrundsätze. Nach einem genau festgelegten Verfahren werden die Stimmzettel ausgezählt.

Gewählt werden die Vertreter/innen des Volkes

Bei den Interner Link: Bundestagswahlen, den Landtagswahlen und den Wahlen in den Städten und Gemeinden werden die Abgeordneten für die Parlamente gewählt. Dort treffen sie, stellvertretend für ihre Wählerinnen und Wähler, politische Entscheidungen.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten