Wählen Sie!
Wenn in Deutschland eine politische Wahl ansteht, muss jeder Wähler und jede Wählerin per Brief rechtzeitig davon unterrichtet werden. In der Wahlbenachrichtigung erfährt der Wahlberechtigte das Datum der Wahl und auch den Ort des Wahllokals, wo er seine Stimme abgegeben kann. In der Benachrichtigung wird auch darauf hingewiesen, dass es die Möglichkeit einer Briefwahl gibt. Diese muss man beantragen.
Was tun, wenn keine Wahlbenachrichtigung kommt?
Hat ein wahlberechtigter Bürger keine Benachrichtung erhalten, sollte er sich in seiner Heimatgemeinde danach erkundigen. Es kommt vor, dass vergessen wird, jemanden ins Wählerverzeichnis einzutragen. Dies kann dann rasch nachgeholt werden. Es ist wichtig, im Wählerverzeichnis zu stehen, weil man nur dann auch wählen kann.
Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.