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Wahlbenachrichtigung | bpb.de

Wahlbenachrichtigung

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Wahlbenachrichtigungen werden mit der Post verschickt. (© picture-alliance/ dpa/dpaweb)

Wählen Sie!

Wenn in Deutschland eine politische Wahl ansteht, muss jede/-r Wahlberechtigte per Brief rechtzeitig davon unterrichtet werden. In der Wahlbenachrichtigung erfahren die Bürgerinnen und Bürger das Datum der Wahl und auch den Ort des Wahllokals, wo sie ihre Stimme abgeben können. In der Benachrichtigung wird auch darauf hingewiesen, dass es die Möglichkeit einer Briefwahl gibt. Die Briefwahl muss man beantragen.

Was tun, wenn keine Wahlbenachrichtigung kommt?

Wer wahlberechtigt ist, aber keine Benachrichtung erhalten hat, sollte sich in seiner Heimatgemeinde danach erkundigen. Es kommt vor, dass vergessen wird, jemanden ins Wählerverzeichnis einzutragen. Dies kann dann rasch nachgeholt werden. Es ist wichtig, im Wählerverzeichnis zu stehen, weil man nur dann auch wählen kann.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2025.

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