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Volljährigkeit | bpb.de

Volljährigkeit

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Mit 18 wird man volljährig! (© Stefan Eling)

Selbständig entscheiden, für seine Handlungen einstehen

Sobald sie das 18. Lebensjahr vollendet haben, sind Menschen volljährig. Dann können junge Leute in Deutschland selbstständig ihre Entscheidungen treffen. Sie brauchen weder ihre Eltern noch jemand anders um Erlaubnis zu fragen. Sie dürfen dann wählen und gewählt werden. Mit 18 Jahren können Menschen über ihre Ausbildung und ihren Beruf bestimmen, einen Kaufvertrag abschließen, in jedes Lokal gehen, ihren Wohnort selber wählen und noch viele andere Dinge mehr tun. Sie haben mit 18 Jahren die volle Geschäftsfähigkeit erreicht. Sie sind mündig geworden. Mit der Volljährigkeit aber sind nicht nur Rechte verbunden, man muss auch für seine Entscheidungen persönlich einstehen.

Schon unter 18 wichtige Entscheidungen treffen

Es gibt auch Bereiche, bei denen Kinder und Jugendliche auch vor dem 18. Lebensjahr bereits wichtige Entscheidungen selber treffen können. Mit 14 Jahren kann man seine Religion selber wählen, man kann aber auch in diesem Alter schon für kriminelle Handlungen bestraft werden. Mit 16 Jahren kann man in manchen Fällen schon einen Eid ablegen sowie den Führerschein Klasse A1 und AM machen. Außerdem ist man verpflichtet, einen Personalausweis zu haben.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten