Begriffserklärung
Das Wort "Volksentscheid" sagt aus, dass die Menschen, die hier leben, entscheiden. Man könnte nun sagen, dass das bei jeder Wahl zu einem neuen Parlament passiert. Das stimmt insofern, als die Wähler und Wählerinnen entscheiden, welche Abgeordneten stellvertretend für sie im Parlament die Entscheidungen treffen. Doch bei Volksentscheiden geht es darum, dass die Wählerinnen und Wähler unmittelbar selbst über eine bestimmte politische Frage entscheiden. Sie entscheiden zum Beispiel selbst, ob die Steuern erhöht werden sollen oder nicht.
Volksentscheide in Deutschland
Volksentscheide sind Formen einer direkten Demokratie. In Deutschland sieht das Grundgesetz auf der Ebene des Bundes einen Volksentscheid nur für den Fall vor, wenn es um die Neugliederung der Bundesländer geht. In den Bundesländern aber gibt es bei vielen Fragen die Möglichkeit des Volksentscheids. So haben in Bayern die Bürger/innen zum Beispiel 2010 ein striktes Rauchverbot in Gaststätten beschlossen. Auch in den Gemeinden können die Bürger/innen bei vielen politischen Fragen direkt mitbestimmen. Hier wird der Volksentscheid "Bürgerentscheid" genannt.
Volksbegehren
Bevor es zu einem Volksentscheid kommt, kann es das sogenannte Volksbegehren geben. Dabei fordert eine bestimmte Anzahl an Wahlberechtigten mit ihrer Unterschrift, dass es zu einem Volksentscheid kommen soll. In Deutschland ist das Volksbegehren auf Bundesebene - wie beim Volksentscheid - auch nur bei einer Neugliederung von Bundesländern möglich.
Andere Begriffe
Manchmal spricht man auch von "Volksabstimmung", "Plebiszit" oder "Referendum". Damit ist in der Regel ein „Volksentscheid“ gemeint.
Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.