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Vogelfrei | bpb.de

Vogelfrei

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Martin Luther wurde für vogelfrei erklärt, weil er seine Lehren nicht widerrufen wollte. Das Martin Luther-Denkmal in Berlin zeigt den Reformator mit einer aufgeschlagenen Bibel in der Hand. (© picture alliance)

Ächtung

Auch vor mehr als tausend Jahren mussten sich die Menschen an Regeln halten. Wer in der germanischen Stammesgemeinschaft gegen bestimmte Regeln verstieß, wurde mit „Acht“ belegt. Das hatte mit Achtung nichts zu tun, sondern mit „Ächtung“. Das Wort kommt vom althochdeutschen Begriff „ahta“, was „Verfolgung“ bedeutete. Jeder durfte den Geächteten töten, ohne dafür bestraft zu werden.

Reichsacht

Im Mittelalter gab es dann im Heiligen Römischen Reich die „Reichsacht“, die der Kaiser persönlich aussprach. Bis in die frühe Neuzeit wurden diejenigen, die in der „Acht“ standen, als „vogelfrei“ bezeichnet. Sie sollten als Strafe jederzeit den Gefahren der Natur und Angriffen wilder Vögel ausgesetzt sein. Niemand durfte ihnen Unterschlupf gewähren. Jeder durfte den Vogelfreien festnehmen und den Behörden übergeben. Starb ein Vogelfreier, wurde seine Leiche den Vögeln zum Fraß vorgeworfen.

Martin Luther und Robin Hood

Ein berühmter Vogelfreier war beispielsweise Martin Luther, über den der Reichstag in Worms 1521 das sogenannte Wormser Edikt verhängte. Auch Robin Hood, der Held einer mittelalterlichen englischen Legende, war für vogelfrei erklärt worden und lebte mit seinen Gefährten im Sherwood Forest ohne den Schutz des Gesetzes. Der Vogelfreie konnte sich nur dann aus der Acht wieder lösen, wenn er sich freiwillig dem Gericht stellte und das Urteil des Gerichtes annahm.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten