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Vertrag | bpb.de

Vertrag

Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid

Verträge brauchen das gegenseitige Vertrauen darauf, dass sich alle an die Vereinbarungen halten. (© picture alliance / Denkou Images)

Vereinbarungen

Verträge sind Vereinbarungen, die zwischen Menschen, Organisationen oder auch Staaten geschlossen werden. Diejenigen, die einen Vertrag schließen, nennt man "Vertragsparteien". Sie verpflichten sich, etwas zu verkaufen, zu verleihen, zu vermieten oder auch andere Dinge zu tun. Im Vertrag wird festgelegt, welche Rechte und Pflichten die Vertragsparteien haben. Es gibt bestimmte Regeln, die bei einem Vertrag eingehalten werden müssen. Beispielsweise darf ein Vertrag nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Verträge können sowohl mündlich als auch schriftlich abgeschlossen werden.

Vertragsfreiheit

In Deutschland gilt die Vertragsfreiheit. Das heißt, dass die Menschen frei darüber entscheiden können, welche Verträge sie abschließen. Allerdings müssen die geltenden Gesetze dabei beachtet werden. Jugendliche unter 18 Jahren sind nur beschränkt vertragsfähig. Das heißt, dass die Verträge, die sie schließen, nicht in jedem Fall gültig sind.

Für Deutschland unterzeichnen Hans-Dietrich Genscher (links) und Theo Waigel (rechts) unterzeichnet den Maastrichter Vertrag am 7. Februar 1992. (© picture alliance / dpa | epa)

Staatsverträge

Auch Staaten können miteinander Verträge abschließen. Das geschieht in vielen Bereichen etwa in der Wirtschaft und im Handel. Oft wird auch die Zusammenarbeit in der Forschung, Kultur oder im militärischen Bereich zwischen Staaten vereinbart. Auch für die gegenseitige Hilfe bei der Verfolgung, Verhaftung und Auslieferung von Straftätern haben Staaten Verträge abgeschlossen.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten