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Versicherungen | bpb.de

Versicherungen

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Platzhalter Lexikon V grün (© Stefan Eling)

Geld, wenn Schaden entstanden ist

Wer bei einer Versicherung regelmäßig Geld einzahlt, bekommt Geld, wenn das, was er versichert hat, beschädigt oder zerstört wurde. So kann man zum Beispiel sein Haus gegen Brand, Wasser- und Sturmschäden versichern. Man schließt dann mit einer Versicherungsgesellschaft eine Gebäudeversicherung ab und zahlt einen monatlichen Beitrag an die Gesellschaft. Wenn nun tatsächlich zum Beispiel ein Wasserrohr platzt und das Wasser Möbel, Teppiche und Tapeten beschädigt, so übernimmt die Versicherung den Schaden. Das kann sie, weil eben nicht bei allen Versicherten gleichzeitig ein Wasserrohr platzt. Dann wäre es zu teuer für die Versicherung, für alle Schäden gleichzeitig die Kosten zu übernehmen.

Gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen

Es gibt eine Reihe von Versicherungen, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Zum Beispiel muss jeder, der ein Auto besitzt, eine Kraftfahrzeugversicherung abschließen, damit Unfallschäden, die ein Autofahrer verursacht, bezahlt werden. Für die meisten Angestellen, Arbeiter und Arbeiterinnen ist auch der Abschluss einer Krankenversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Der Betrag wird direkt vom Lohn oder vom Gehalt abgezogen und an die Krankenversicherung überwiesen. Diese bezahlt dann ganz oder teilweise die Arzt- und Medikamentenkosten für die Kranken.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten