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Verfassungsprinzipien | bpb.de

Verfassungsprinzipien

Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid

In Artikel 20 des Grundgesetzes findet man die Verfassungsprinzipien der Bundesrepublik Deutschland. (© picture alliance/Ulrich Baumgarten)

Grundsätze unserer Verfassung

Ein „Prinzip“ ist eine feste Regel oder ein Grundsatz. Verfassungsprinzipien sind also die Grundsätze, die unsere Verfassung prägen.

Artikel 20 des Grundgesetzes

Die VerfassungsprinzipienIn sind in Artikel 20 des Grundgesetzes, unserer Verfassung, festgelegt.

Die Verfassungsprinzipien - Demokratie, Sozialstaat, Rechtsstaat, Bundesstaat, Gewaltenteilung, Widerstandsrecht

  • Wir leben in einer Demokratie: Das heißt, dass das Volk in Wahlen bestimmt, wer regieren soll.

  • Wir leben in einem Sozialstaat: Das heißt, dass der Staat dafür sorgen muss, dass alle Bürgerinnen und Bürger ein menschenwürdiges Leben führen können.

  • Wir leben in einem Rechtsstaat: Das heißt, dass der Staat und alle Bürger die Gesetze achten müssen.

  • Wir leben in einem Bundesstaat: Das heißt, dass die 16 Bundesländer, aus denen die Bundesrepublik Deutschland besteht, jeweils eine eigene Regierung, ein eigenes Parlament und eine eigene Verwaltung haben. Die Bundesländer müssen auch bei der Gesetzgebung beteiligt werden.

  • Für unseren Staat gilt die Gewaltenteilung: Das heißt, dass die gesetzgebende Gewalt (Legislative), die ausführende Gewalt (Exekutive) und die rechtsprechende Gewalt (Judikative) von einander getrennt sind. So soll verhindert werden, dass diejenigen, die die Macht im Staat haben, ihre Macht missbrauchen.

  • Es gibt das Recht zum Widerstand: Wenn jemand versuchen sollte, unsere demokratische Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten