Staatsorgan
Den Begriff "Organ" kennen wir vom menschlichen Körper. Leber, Niere, Herz und Lunge sorgen gemeinsam dafür, dass der Körper gut funktioniert. Auch der Staat hat Organe. Jedes einzelne Organ aber auch alle gemeinsam müssen gut arbeiten, damit der Staat funktioniert. Die obersten Staatsorgane der Bundesrepublik Deutschland, die in unserer Verfassung, also dem Grundgesetz, vorgesehen sind, nennt man Verfassungsorgane oder Bundesorgane.
Dies sind unsere Verfassungsorgane
der Deutsche Bundestag
der Bundesrat
die Bundesversammlung
der Bundespräsident
die Bundesregierung
das Bundesverfassungsgericht
der Gemeinsame Ausschuss
Was ist der "Gemeinsame Ausschuss"?
Er setzt sich zu zwei Dritteln aus Abgeordneten des Bundestages und zu einem Drittel aus Mitgliedern des Bundesrates zusammen. Dieser Gemeinsame Ausschuss übernimmt im Falle, dass unser Land verteidigt werden muss, die Aufgaben von Bundestag und Bundesrat. In einer solchen Notsituation müssen beide Verfassungsorgane gemeinsam die schwierigen Aufgaben bewältigen.
Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.