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Verfassungsorgan/ Bundesorgan | bpb.de

Verfassungsorgan/ Bundesorgan

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Platzhalter Lexikon V blau (© Stefan Eling)

Staatsorgan

Den Begriff "Organ" kennen wir vom menschlichen Körper. Leber, Niere, Herz und Lunge sorgen gemeinsam dafür, dass der Körper gut funktioniert. Auch der Staat hat Organe. Jedes einzelne Organ aber auch alle gemeinsam müssen gut arbeiten, damit der Staat funktioniert. Die obersten Staatsorgane der Bundesrepublik Deutschland, die in unserer Verfassung, also dem Grundgesetz, vorgesehen sind, nennt man Verfassungsorgane oder Bundesorgane.

Dies sind unsere Verfassungsorgane

  • der Deutsche Bundestag

  • der Bundesrat

  • die Bundesversammlung

  • der Bundespräsident

  • die Bundesregierung

  • das Bundesverfassungsgericht

  • der Gemeinsame Ausschuss

Was ist der "Gemeinsame Ausschuss"?

Er setzt sich zu zwei Dritteln aus Abgeordneten des Bundestages und zu einem Drittel aus Mitgliedern des Bundesrates zusammen. Dieser Gemeinsame Ausschuss übernimmt im Falle, dass unser Land verteidigt werden muss, die Aufgaben von Bundestag und Bundesrat. In einer solchen Notsituation müssen beide Verfassungsorgane gemeinsam die schwierigen Aufgaben bewältigen.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten