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Verfassung | bpb.de

Verfassung

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Die deutsche Verfassung heißt "Grundgesetz". (© picture alliance/Ulrich Baumgarten)

Der Inhalt von Verfassungen Eine Verfassung ist ein schriftliches Dokument. In seiner Verfassung legt ein Staat unter anderem fest, nach welchen Regeln er organisiert ist und welche Zuständigkeiten die staatlichen Institutionen haben. In vielen Verfassungen stehen die Grundrechte, die der Staat schützen muss.

Die deutsche Verfassung ist das Grundgesetz

In Deutschland wird die Verfassung "Grundgesetz" genannt. Im Grundgesetz stehen am Anfang die Grundrechte. Die Grundrechte begrenzen die Macht des Staates, um die Freiheit und Gleichheit der Menschen zu schützen. Im Grundgesetz steht auch, wie der Staat organisiert ist und was die wichtigen Grundlagen unseres Staates sind (Artikel 20 des Grundgesetzes). Kein anderes Gesetz darf den Bestimmungen des Grundgesetzes widersprechen.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten