Kontrolle von technischen Geräten und Maschinen
Diese Abkürzung liest man oft. "TÜV" steht für „Technischer Überwachungs-Verein“. Der TÜV hat die Aufgabe, technische Geräte und Anlagen auf ihre Sicherheit hin zu begutachten, zu überprüfen und für den Betrieb frei zu geben. Dazu gehören zum Beispiel Aufzüge, Kraftwerke, Einrichtungen für die Sicherheit am Arbeitsplatz oder für den Strahlen- und Umweltschutz. Aber auch bei großen Kirmesbetrieben müssen Karusselle, Riesenräder und Achterbahnen erst vom TÜV geprüft werden, ehe sich die Besucher darauf vergnügen können.
Jeder Autofahrer kennt den TÜV
Autobesitzer wissen, dass sie alle zwei Jahre mit ihrem Fahrzeug in einer Werkstatt des TÜV erscheinen müssen. Dessen Ingenieurinnen und Ingenieure prüfen ganz genau Bremsen, Lenkung und alle anderen Autoteile, die für die Fahrsicherheit wichtig sind.
Technische Überwachung seit dem 19. Jahrhundert
Der erste deutsche Technische Überwachungs-Verein wurde 1866 im Zeitalter der Industrialisierung gegründet. Damals hatte es immer wieder Unfälle mit explodierenden Dampfmaschinen gegeben, so dass eine Sicherheitsüberprüfung notwendig geworden war.
Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.