Der Tierschutz steht im Grundgesetz
Im Jahre 2002 hat Deutschland als erstes Land in Europa den Tierschutz als Staatsziel in das Grundgesetz, Artikel 20a, aufgenommen. Ein Tierschutzgesetz gibt es in unserem Land allerdings schon seit 1948, im Jahre 1998 wurde es erweitert. Danach kann Tierquälerei oder das Töten eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldbuße bestraft werden.
„Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere ...“ — Artikel 20a GG (Auszug)
Tierquälerei
Man kann die vielen Formen von Tierquälerei, gegen die die Tierschützer protestieren, gar nicht aufzählen. Beispielsweise engagieren sie sich gegen die Massentierhaltung oder dagegen, dass Hühner und Schweine ohne Auslauf gehalten werden. Die Proteste der Tierschützer führten unter anderem dazu, dass seit 2007 die sogenannte Batteriehaltung von Hühnern nicht mehr zulässig ist. Auch Tiertransporte, das Abschlachten von Robben oder die Nutzung von Tieren für Laborversuche werden von den Tierschützern immer wieder angeprangert.
Engagement der Tierschutzvereine
Viele Menschen engagieren sich in Deutschland in Tierschutzvereinen. Solche Vereine betreuen häufig ein Tierheim. In diesem Tierheim werden Tiere versorgt, die von ihren Besitzern ausgesetzt, abgeben oder misshandelt wurden. Für diese Tiere suchen die Tierheime neue Besitzer, die sich gut um die Tiere kümmern.
Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.