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Tarif | bpb.de

Tarif

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Vertreter der Gewerkschaften und der Arbeitgeber bei Tarifverhandliungen. (© dpa)

Ein Preis wird festgesetzt

Das Wort „Tarif“ kommt aus dem Arabischen und bedeutet „Preisliste“, „Bekanntmachung“. Ein Tarif ist eine Liste, in der festgelegt wird, wie hoch die Preise oder Gebühren für bestimmte Leistungen sind. Wenn wir mit dem Bus fahren, müssen wir für den Fahrschein soviel bezahlen, wie es der Tarif für eine bestimmte Strecke vorsieht. Die Müllabfuhr, der Wasser- und der Stromverbrauch, das Telefonieren und andere Dienstleistungen werden ebenfalls nach festgelegten Gebührensätzen (=Tarifen) abgerechnet.

Auch Arbeit hat einen festgelegten Preis

Auch Arbeiter und Angestellte werden für ihre geleistete Arbeit nach Tarifen, also nach festgelegten Lohn- und Gehaltsstufen bezahlt. Diese Tarife werden zwischen den VertreterInnen der Arbeitgeberverbände und der Gewerkschaften (das sind die sogenannten Tarifvertragsparteien) regelmäßig neu ausgehandelt. Diese Gespräche nennt man "Tarifverhandlungen".

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten