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Stimmrecht | bpb.de

Stimmrecht

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Platzhalter Lexikon S grün (© Stefan Eling)

Mitbestimmen dürfen

Wer ein Stimmrecht hat, darf an einer Abstimmung teilnehmen und hat damit die Möglichkeit, mit seiner Stimme den Ausgang der Abstimmung zu beeinflussen. Im Lexikonbeitrag zum Wahlrecht könnt ihr nachlesen, wie sich das bei politischen Wahlen zum Beispiel zum Deutschen Bundestag oder anderen Parlamenten verhält.

Nicht nur in der Politik ist das Stimmrecht wichtig

Auch außerhalb der Politik wird von Stimmrecht gesprochen. Das kann bei der Wahl eines Vereinsvorsitzenden, bei der Versammlung von Mietern und bei vielen anderen Ereignissen sein. Wenn wichtige Entscheidungen getroffen werden müssen, stimmen darüber diejenigen ab, die ein Stimmrecht haben. Sie haben dann das Recht, sich bei der Abstimmung oder bei der Wahl zu beteiligen. Auch Aktienbesitzer können ein Stimmrecht ausüben. Bei sogenannten Hauptversammlungen können sie zum Beispiel über das weitere Schicksal der Gesellschaft oder der Firma, von der sie Anteile in Form von Aktien besitzen, mitbestimmen.

Verlust des Stimmrechts

Wer wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wird, verliert je nach Schwere der Tat einen Teil seiner bürgerlichen Rechte. Das Stimmrecht bei Parlamentswahlen, also das aktive oder passive Wahlrecht, gehört zu diesen Rechten und kann für eine gewisse Zeit aberkannt werden.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten