Geheimdienst und Geheimpolizei der DDR
Stasi ist die Abkürzung für "Staatssicherheit". So nannten die Bürger/innen der DDR (Abkürzung für "Deutsche Demokratische Republik") das Ministerium für Staatssicherheit. Als es die DDR noch gab – bis 1990 – hatte die Stasi zwei Aufgaben: Sie war Geheimdienst und Geheimpolizei der DDR. Als Geheimdienst musste sie Gefahren für die DDR im Ausland entdecken. Als Geheimpolizei überwachte sie die eigenen Bürger/innen und kontrollierte, was diese planten und taten. Dabei konnte die Stasi geltende Rechte missachten. Sie musste nur tun, was die herrschende Partei SED von ihr verlangte. Die Methoden der Stasi waren niederträchtig. Sie hörte Telefone ab, durchsuchte Wohnungen und schüchterte ihre Opfer ein. Die Stasi konnte Menschen auch einfach verhaften und im Gefängnis unter Druck setzen.
Spitzel
Offiziell arbeiteten etwa 100.000 Menschen für die Stasi. Dazu kamen etwa 200.000 "inoffizielle" Mitarbeiter/innen. Sie bespitzelten ihre Mitmenschen, ihre Arbeitskollegen, Freunde, Mitschüler/innen. Manchmal sogar auch die eigene Familie. Ihre Berichte übergaben die Spitzel an die Stasi. Die Beobachtung durch die Stasi konnte jeden treffen, man brauchte nur ein wenig anders als die meisten zu sein. Opfer der Stasi konnten Jugendliche werden, die Musik aus dem Westen hörten, oder Menschen, die sich in der Kirche engagierten oder sich öfters im Sportverein trafen.
Das Ende der Stasi
Seit dem Ende der DDR gibt es auch die Stasi nicht mehr. Von den vielen Berichten, die die Staatssicherheit über die Bürger/innen der DDR gesammelt hat, ist ein Großteil erhalten geblieben. Diese Akten werden heute von einem Amt bewahrt. Die Behörde heißt "Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik". Im Archiv der Behörde kann nachgeforscht werden, wie die Stasi gearbeitet hat. Dort gibt es mehr als 111 Kilometer Akten und mehr als 1,4 Millionen Fotos. Ein Gesetz regelt genau, wer diese Akten ansehen darf und wie darüber berichtet werden darf.
Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.