Eheschließung im Standesamt
Es gibt im Deutschen den Ausdruck „Zum Standesamt gehen“. Damit ist gemeint, dass ein Paar heiraten möchte. Die beiden Menschen wollen eine Ehe schließen und das soll „amtlich“ besiegelt werden. Das geschieht durch das Standesamt.
Eine besondere Behörde
Das Standesamt ist die Behörde, die die Eheschließung beurkundet. Eine Standesbeamtin oder ein Standesbeamter nimmt die Trauung vor. Das passiert meistens in einem etwas festlicher eingerichteten Zimmer im Rathaus. Gelegentlich nimmt der Standesbeamte die Trauung auch an einem anderen festlichen Ost vor. Im Anschluss an die Eheschließung erhält das Paar ein Familienbuch. In diesem Familienbuch, das auch „Stammbuch“ genannt wird, findet man die Heiratsurkunde und Einträge zu späteren Geburten und Todesfällen in der Familie.
Ein Interesse des Staates
Im Standesamt werden neben Eheschließungen auch Geburten und Todesfälle amtlich vermerkt. In sogenannten Personenstandsbüchern findet man alle Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle in einer Stadt oder Gemeinde. Eheschließungen, Geburten und Todesfälle haben eine große Bedeutung für die Menschen und die Gesellschaft insgesamt. Der Staat möchte deshalb, dass diese Angaben korrekt und verlässlich festgehalten werden.
Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.