Früher: Ständegesellschaft
Das Wort „Stand“ bezog sich in früheren Jahrhunderten darauf, welchen Wert eine Person oder eine Personengruppe in der Gesellschaft hatte. Man sprach von einer Ständegesellschaft: Die Gesellschaft oder das Staatswesen waren ständisch organisiert. Jeder Stand hatte bestimmte Aufgaben, die mit Rechten, aber auch mit Pflichten verbunden waren.
Eine Ordnung der Gesellschaft aus dem Mittelalter
Die Ständeordnung stammte aus dem Mittelalter. Den ersten Stand bildeten die Kleriker oder die Geistlichen, also Bischöfe, Äbte, Priester und Mönche. Der zweite Stand bestand aus Adligen, also beispielsweise Herzögen, Grafen, Baronen und Rittern. Zum dritten Stand gehörten in den Städten die wohlhabenden Bürger. Auf dem Land bildeten die freien Bauern den dritten Stand. In späteren Jahrhunderten wurden dann einfach alle Menschen, die nicht zum ersten oder zum zweiten Stand gehörten, zum dritten Stand gezählt.
In seinen Stand wurde man hineingeboren, außer in den Priesterstand. Ein Bürger konnte auch in den Adelsstand aufsteigen, wenn er besondere Verdienste hatte. Es konnte aber auch jemand seinen Stand verlieren, wenn er verarmte und nicht mehr standesgemäß leben konnte.
Das Ende der Ständegesellschaft
Mit der Industrialisierung entstand eine neue wichtige Gruppe in der Gesellschaft: die Industriearbeiterschaft. Für sie kam die Bezeichnung „vierter Stand“ auf. Zugleich verloren aber in der Industriegesellschaft die Stände immer mehr an Bedeutung. Die letzten Vorrechte der oberen Stände wurden in Deutschland 1918 nach dem Ende des Ersten Weltkrieges abgeschafft. Übrigens: Im "Standesamt" lebt die alte Vorstellung vom Stand heute noch weiter. Wer auf dem Standesamt heiratet, verändert seinen Familienstand - aus dem oder der Ledigen werden Verheiratete.
Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.