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Staatsräson | bpb.de

Staatsräson

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Platzhalter Lexikon S blau (© Stefan Eling)

Die staatliche Vernunft

Das Prinzip der Staatsräson (der Begriff kommt aus dem Lateinischen: „ratio status“ heißt „Staatsvernunft“) hatte in früheren Jahrhunderten, als noch Könige und Fürsten über die Staaten herrschten, große Bedeutung. Es besagte, dass die Interessen des Staates über alle anderen Interessen gestellt wurden. Wenn die Staatsmacht der Ansicht war, dass es dem Interesse des Staates dienen würde, konnten Gesetze aufgehoben und sogar die Rechte der einzelnen Menschen missachtet werden. Der Staat stand über allem.

Staatsräson heute

In demokratischen Staaten spielt die Staatsräson, wie sie hier beschrieben ist, keine Rolle mehr. In den letzten Jahren haben Terroristen immer wieder versucht, durch Geiselnahmen oder Flugzeugentführungen Staaten zu erpressen. Dann sagen viele Menschen: „Die Staatsräson verlangt, auf die Forderungen nicht einzugehen, weil ein Staat nicht erpressbar sein darf.“ Damit ist gemeint, dass es nicht sein darf, dass einzelne Gewalttäter einen Staat zwingen können, Dinge zu tun, die gegen die Gesetze sind.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten