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Staatshaushalt / Haushalt | bpb.de

Staatshaushalt / Haushalt

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Platzhalter Lexikon S blau (© Stefan Eling)

Privater Haushalt

Wenn ihr das Wort "Haushalt" hört, denkt ihr wahrscheinlich zunächst an zuhause. Dort wohnen mehrere Personen, meist eine Familie, die zusammen wirtschaften, also mit dem Geld auskommen müssen, das verdient wird. Dieser Haushalt ist ein "privater" Haushalt. Davon unterscheidet sich der "öffentliche" Haushalt, der Staatshaushalt.

Öffentlicher Haushalt

Der "öffentliche Haushalt" umfasst alle Einnahmen und Ausgaben eines Staates (oder einer Stadt oder Gemeinde oder eines Bundeslandes). Damit der Staat sich über das Geld, das er einnimmt und ausgeben wird, ein klares Bild machen kann, erstellt er einen sogenannten Haushaltsplan. Darin sind die zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben aufgelistet. Man nennt diese Zusammenstellung auch "Budget" oder "Etat". Den Einnahmen gegenüber stehen die notwendigen und geplanten Ausgaben, also zum Beispiel Personalkosten oder die Kosten für den Bau neuer Straßen und den Naturschutz. Man vergleicht dann die Einnahmen mit den Ausgaben und stellt fest, welche neuen Pläne (Investitionen) mit dem vorhandenen Geld verwirklicht werden können.Dieser Haushaltsplan gilt für eine bestimmte Zeit, meistens ein Jahr lang. Die zu erwartenden Einnahmen sind zum Beispiel Steuern oder Gewinne aus dem Verkauf von Staatseigentum oder Erlöse aus Zinsen und sonstigen Geschäften.

Staatshaushalt

Für den Staatshaushalt ist das Finanzministerium zuständig. Der Staatshaushalt (meistens sagt man nur „Haushalt“) muss vom Parlament, dem Deutschen Bundestag, genehmigt werden.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten