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Staatsangehörigkeit | bpb.de

Staatsangehörigkeit

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Mit der Staatsabgehörigkeit kann man auch einen Personalausweis oder Pass beantragen. (© picture alliance/Bildagentur-online)

Rechte und Pflichten

Wenn jemand einem Staat angehört, hat er dort bestimmte Rechte und Pflichten. So darf er zum Beispiel wählen, er muss sich aber auch an die Gesetze halten, Steuern zahlen und möglicherweise Wehrdienst leisten. Er ist ein Staatsbürger von Deutschland, Frankreich, Portugal oder einem anderen Land. Er hat auch den Pass des Landes, dem er angehört.

Deutsche Staatsangehörigkeit

Wie bekommt man die deutsche Staatsangehörigkeit? In Deutschland steht das im Staatsangehörigkeitsgesetz: Die deutsche Staatsangehörigkeit wird durch Geburt erworben, wenn ein Elternteil deutsch ist. Das gilt auch, wenn der andere Elternteil eine andere Staatsangehörigkeit hat. Nach Artikel 16 des deutschen Grundgesetzes kann die deutsche Staatsangehörigkeit gegen den Willen des Betroffenen nicht aberkannt werden. Ausländerinnen und Ausländer können die sogenannte Einbürgerung beantragen und dann die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Dies ist allerdings an bestimmte Voraussetzungen gebunden.Deutscher kann man auch durch Adoption werden: wenn deutsche Eltern ein Kind adoptieren, erhält dieses Kind die deutsche Staatsangehörigkeit. Der Geburtsort eines Kindes spielt dabei in Deutschland, im Gegensatz zu manchen anderen Ländern, keine Rolle.

Eltern sind keine Deutschen

Wenn die Eltern keine deutsche Staatsangehörigkeit haben, dann erhält ein Kind, wenn es in Deutschland geboren wird, die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit mindestens acht Jahren in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht hat.

Besonderheiten

Es gibt Menschen, die mehr als eine Staatsangehörigkeit besitzen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Vater und Mutter aus unterschiedlichen Ländern stammen. Es gibt aber auch Personen, die als "staatenlos" gelten, weil sie die Voraussetzungen für eine Staatsangehörigkeit in keinem Staat erfüllen.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten