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Staat | bpb.de

Staat

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Platzhalter Lexikon S grau (© Stefan Eling)

Worterklärung

Was heißt "Staat"? Das Wort kommt vom lateinischen "status" und vom italienischen "stato" und heißt so viel wie "Zustand" oder "Verfassung". Der Begriff wurde zum ersten Mal im 15. Jahrhundert von dem italienischen Schriftsteller Niccolo Machiavelli gebraucht und hat sich Ende des 18. Jahrhunderts auch im deutschen Sprachraum durchgesetzt.

Staatsvolk, Staatsgebiet

Als "Staat bezeichnet man eine Gruppe von vielen Menschen, die (freiwillig) in einem bestimmten, abgegrenzten Gebiet leben. Meistens ist ein Staat über einen längeren Zeitraum hinweg gewachsen, seine Bürgerinnen und Bürger sind durch die gleiche Staatsangehörigkeit verbunden. Man nennt diese Gemeinschaft das Staatsvolk. Das Gebiet, auf dem das Staatsvolk lebt, ist das Staatsgebiet. Dazu gehört auch der Luftraum darüber und ein bestimmter Streifen am Küstenmeer, meistens drei Seemeilen. Als drittes gehört zum

Das gehört zum Staat: Souveränität, Herrschaftsform, Staatsangehörigkeit

  • Souveränität Ein Staat ist normalerweise von keiner anderen Macht abhängig, er gibt sich seine eigenen Gesetze. Er ist souverän. Die Polizei, das Militär und andere Staatsorgane üben die Staatsgewalt aus. Sie sorgen dafür, dass die Gesetze eingehalten werden und dass die Unabhängigkeit des Staates von keiner anderen Macht bedroht wird.

  • Herrschaftsform Ein Staat hat eine bestimmte Herrschafts- und Regierungsform. Bei uns und in vielen anderen Ländern ist das die Demokratie. Hier wählt das Volk seine Vertreterinnen und Vertreter in das Parlament. Andere Staaten haben als Herrschaftsform zum Beispiel eine Monarchie oder eine Diktatur.

  • Staatsangehörigkeit Im Pass wird in einer Zeile nach der "Staatsangehörigkeit" gefragt. Dort steht "Deutsch", wenn man deutscher Staatsbürger oder deutsche Staatsbürgerin ist. Bei Menschen, die zu einem anderen Staatsvolk gehören, steht dort etwas anderes. Es könnte dort zum Beispiel vermerkt sein, dass sie die polnische, französische, ukrainische oder syrische Staatsangehörigkeit haben. Kinder haben meist die gleiche Staatsangehörigkeit wie ihre Eltern.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten