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Sozialleistung | bpb.de

Sozialleistung

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Platzhalter Lexikon S gelb (© Stefan Eling)

Der Staat hilft Menschen in Not

Wie ihr unter den Stichworten Sozialstaat und Sozialhilfe nachlesen könnt, hat sich unser Staat dazu verpflichtet, Menschen, die in Not geraten sind, zu helfen. Eine finanzielle Unterstützung für Bedürftige durch den Staat nennt man eine "staatliche Sozialleistung". Dazu zählt man zum Beispiel die Sozialhilfe, aber auch die Beiträge des Staates zu den Sozialversicherungen (das sind Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung). Auch Erziehungsgeld, Kindergeld, Wohngeld, Ausbildungsförderungen oder Hilfen für Behinderte gehören zu den Sozialleistungen. Im Sozialbericht der Bundesregierung werden die Sozialleistungen des Staates in jedem Jahr genau aufgeführt.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten