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Schuldenschnitt | bpb.de

Schuldenschnitt

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Platzhalter Lexikon S gelb (© Stefan Eling)

Verzicht auf die Rückzahlung von Schulden

Jemand hat einem Geschäftsfreund Geld geliehen. Dieser sollte die ganze Summe zu einem bestimmten Zeitpunkt zurückgeben. Doch jetzt er ist in eine schwierige Lage geraten und kann die ganze Summe deshalb nicht zurückzahlen. Die Geschäftspartner vereinbaren dann vielleicht einen Schuldennachlass oder sogar einen Schuldenverzicht. Im Englischen spricht man von „debtscut“, was auf Deutsch „Schuldenschnitt“ heißt. Von der ursprünglichen Schuld wird dann ein Teil „abgeschnitten“, ein Teil der Schulden muss also nicht zurückgezahlt werden.

Gründe für den Verzicht

Die Gründe für einen Schuldenschnitt können unterschiedlich sein. Manchmal will man weiterhin mit demjenigen, der Schulden hat, Geschäfte machen, und dabei nicht durch alte Schulden belastet sein. Manchmal hofft man, auf diese Weise wenigstens etwas von dem geliehenen Geld sofort zurückzubekommen.

Übrigens: Auch Staaten vereinbaren manchmal mit ihren Gläubigern einen Schuldenschnitt.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten