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Richtlinienkompetenz | bpb.de

Richtlinienkompetenz

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Illustration: Richtlinienkompetenz (© Stefan Eling)

Richtlinien der Politik bestimmen

Das Wort "Richtlinienkompetenz" kann man in Artikel 65 unseres Grundgesetzes lesen. Dort ist festgelegt, dass der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin die Richtlinien der Politik bestimmt und dafür die Verantwortung trägt. Er oder sie hat dafür die "Kompetenz", die "Zuständigkeit".

Eine besondere Stellung in der Regierung

Der Regierungschef wird sich immer darum bemühen, dass seine Regierung möglichst gemeinsam Entscheidungen trifft. Wenn sich seine Ministerinnen und Minister im Kabinett über eine wichtige politische Frage aber nicht einigen können, dann wird er die letzte Entscheidung treffen. Damit hat die Kanzlerin oder der Kanzler eine herausgehobene Stellung innerhalb der Regierung.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten