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Repräsentative Demokratie | bpb.de

Repräsentative Demokratie

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Platzhalter Lexikon R blau (© Stefan Eling)

Das Volk bestimmt

Deutschland ist eine Demokratie. Das heißt, die Bürgerinnen und Bürger üben die Herrschaft im Lande aus. Über ihnen gibt es weder Kaiser oder Kaiserin, noch König oder Königin, weder Diktator noch einen Herrschenden. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus, so steht es in unserem Grundgesetz.

Vertreter/-innen des Volkes

Diese demokratische Macht üben wir allerdings nicht direkt selbst aus. Wir wählen vielmehr Personen und Parteien, deren Vorstellungen den unseren ungefähr entsprechen. Diesen trauen wir zu, dass sie uns eine Weile regieren können. Wir schicken also unsere Repräsentanten und Repräsentantinnen (auf Deutsch: Vertreter/-innen) in die Volksvertretungen, zum Beispiel in den Bundestag, damit sie dort in unserem Sinne handeln. Deswegen spricht man von einer „repräsentativen Demokratie“.

Direkte Demokratie

Eine andere Art der Demokratie ist die direkte Demokratie, wie es sie zum Beispiel in unserem Nachbarland Schweiz gibt. Dort wählen die Bürger/-innen bei den Parlamentswahl wie bei uns ihre Vertreter/-innen. Zusätzlich aber können die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger über wichtige politische Entscheidungen bei Volksabstimmungen direkt entscheiden.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten