Ein deutscher Staat
Als „Reichsgründung“ wird die Gründung des Deutschen Reiches im Januar 1871 bezeichnet. Davor hatte es keinen geeinten deutschen Staat gegeben. Deutschland war jahrhundertelang in viele Herrschaftsgebiete aufgeteilt. Aber im 19. Jahrhundert war die Begeisterung für einen deutschen Nationalstaat immer größer geworden. In der Revolution von 1848/49 hatten die Revolutionäre für einen gemeinsamen und freiheitlichen deutschen Staat gekämpft. Aber erst dem preußischen Ministerpräsidenten Otto von Bismarck gelang es, die deutschen Fürsten von diesem Staat zu überzeugen. Bismarck wurde der erste Kanzler des neuen Reiches.
Nationale Begeisterung
Die Reichsgründung fiel in eine Zeit der großen nationalen Begeisterung in Europa. In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts hatten Belgien und Griechenland ihre nationale Unabhängigkeit gewonnen. 1861 war Italien zum Nationalstaat geworden, auch im Osten des Kontinents ersehnten viele Völker Unabhängigkeit und einen eigenen Staat.
Nach der Reichsgründung
Erster deutscher Kaiser wurde der preußische König Wilhelm I. Das Deutsche Reich gab sich eine Verfassung mit einem frei gewählten Parlament. Wahlberechtigt waren alle männlichen Staatsbürger. Die Einzelstaaten, die sich im Deutschen Reich zusammenschlossen, behielten eine starke Stellung. Zu einer Demokratie wurde das Reich nach dem Ersten Weltkrieg mit der Weimarer Reichsverfassung. Nach dem Zweiten Weltkrieg endete die Geschichte des Deutschen Reiches.
Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.