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Regierung / Bundesregierung | bpb.de

Regierung / Bundesregierung

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Platzhalter Lexikon R blau (© Stefan Eling)

Leitung des Staates

Eine Regierung leitet einen Staat. Sie besteht aus einer Gruppe von Personen, die man auch "Regierungsmannschaft" oder "Kabinett" nennt. Der Regierungschef oder die Regierungschefin steht an der Spitze der Regierung. "Ministerinnen" und "Minister" sind die Personen, die in der Regierung für unterschiedliche Aufgabenbereiche verantwortlich sind. Die Regierung trifft sich regelmäßig in Sitzungen. Dort werden die Entscheidungen über die Innen- und Außenpolitik eines Staates getroffen. Das können zum Beispiel neue Regelungen zum Kindergeld oder zu den Steuern oder zu Maßnahmen im Straßenverkehr sein. Die Gesetze, die diese Dinge dann regeln, werden vom Parlament beschlossen.

Bundesregierung

Die Regierung in Deutschland nennt man offiziell "Bundesregierung". Den Chef oder die Chefin der deutschen Regierung nennt man "Bundeskanzlerin" oder "Bundeskanzler". Die Namen der Ministerinnen und Minister der Bundesregierung findest du Interner Link: hier. Es ist aber kein Fehler, wenn man nur "Regierung" oder "Kanzlerin" sagt. Die Bundesregierung arbeitet in der deutschen Hauptstadt Berlin. Sie ist für ganz Deutschland verantwortlich.

Landesregierungen

Auch die 16 deutschen Bundesländer haben Regierungen. Man nennt sie "Landesregierungen". Diese sind nur für ihr jeweiliges Bundesland zuständig. Sie arbeiten jeweils in den Hauptstädten der Bundesländer.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten