Regeln einhalten
Das Wort hat nichts mit "rechts und links" zu tun. Vielmehr geht es um die Regeln, die in unserem Rechtsstaat gelten. Wenn ich zum Gericht gehe, zum Beispiel weil mich jemand beleidigt, verletzt oder sonst wie geschädigt hat, dann schlage ich den Rechtsweg ein. Das heißt, ich betrete den Weg, den das Gesetz vorgesehen hat, um mein Recht zu bekommen. Außerhalb des Rechts wäre ich, wenn ich einen Beleidiger verprügeln oder mich auf andere Weise rächen würde. Das wäre „Selbstjustiz“ und diese ist bei uns verboten. Der Rechtsweg, so sagt es unsere Verfassung, steht jedem offen, der sich in seinen Rechten verletzt sieht oder der seine Rechte durchsetzen will.
Rechtswegsgarantie
Im Grundgesetz ist eine sogenannte Rechtswegsgarantie enthalten. Das bedeutet, wenn ein Vertreter der öffentlichen Gewalt, also etwa ein Polizist oder ein anderer Beamter, mich in meinem Rechten verletzt, kann ich vor einem Gericht um Rechtsschutz bitten.
Redewendung
Ihr kennt sicher die Redewendung „Vom rechten Wege abkommen“. Hat das mit dem oben erklärten Wort „Rechtsweg“ zu tun?
Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.