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Rechtsstaat | bpb.de

Rechtsstaat

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Platzhalter Sonstige Paragraph grün (© Stefan Eling)

Der Staat muss die Gesetze beachten

"Rechtsstaat" ist die Bezeichnung für einen Staat, in dem alles, was der Staat tut, nach den Regeln der Verfassung und nach den geltenden Gesetzen erfolgen muss. In Deutschland ist das Grundgesetz unsere Verfassung. Es ist das wichtigste Regelbuch. Darin steht am Anfang, dass der Staat die Würde jedes Menschen achten und schützen muss. In einem Rechtsstaat sollen sich die Bürgerinnen und Bürger darauf verlassen können, dass ihre Rechte vom Staat geschützt werden. Das Handeln des Staates muss das Ziel haben, dass es im Staat gerecht zugeht.

Gewaltenteilung

Die Macht im Staat ist geteilt. Die Gesetze werden von den Parlamenten gemacht. Die "vollziehende Gewalt" (man sagt in der Fachsprache auch "Exekutive") wendet die Gesetze an. Die Interner Link: Gerichte kontrollieren, ob dabei die Gesetze eingehalten werden.

Der Gegensatz zum Rechtsstaat

Der Gegensatz zum Rechtsstaat ist ein Polizeistaat oder eine Diktatur. Dort schützt der Staat nicht die Freiheit und Gleichheit der Menschen. In einem Polizeistaat oder einer Diktatur bestimmen die Machthaber die Regeln, die im Staat gelten. Es gibt keine unabhängigen Gerichte, vor denen die Menschen für ihre Rechte kämpfen können. In Diktaturen herrschen Willkür und Rechtlosigkeit.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten