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Rechtsanspruch | bpb.de

Rechtsanspruch

Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid

Platzhalter Lexikon R grün (© Stefan Eling)

Bürger haben Rechte

Für alle Bürgerinnen und Bürger unseres Landes gibt es Rechte und Pflichten. Viele Rechte stehen in Gesetzen oder Verordnungen. Man nennt sie auch "Rechtsvorschriften". Es gibt beispielsweise ein Gesetz, in dem steht, dass alle Kinder ab 3 Jahren einen Anspruch darauf haben, in eine Kindertagesstätte gehen zu können. Und weil dieser Anspruch in einer Rechtsvorschrift steht, spricht man von "Rechtsanspruch".

Grundgesetz und Rechtsansprüche

Im Grundgesetz findet man ganz zu Beginn die Grundrechte, die für alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland gelten. Aus diesen Grundrechten leiten sich viele Rechte ab. So haben die Menschen beispielsweise einen Anspruch darauf, dass der Staat dafür sorgt, dass keiner wegen seiner Religion benachteiligt wird oder dass alle Kinder in die Schule gehen können.

Ansprüche an andere Menschen

Man hat aber nicht nur Rechtsansprüche darauf, dass der Staat bestimmte Dinge tut. Es gibt auch Rechtsansprüche zwischen verschiedenen Personen zum Beispiel, wenn sie einen Vertrag miteinander abschließen. Ein Autohändler verkauft einem Kunden ein Auto und im Kaufvertrag steht, dass das Auto ohne Mängel ist. Doch dann stellt sich nach kurzer Zeit heraus, dass der Motor kaputt ist. Der Käufer hat dann den Rechtsanspruch auf Reparatur oder kann vom Kaufvertrag zurücktreten.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten