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Präsidialdemokratie / Präsidentielles Regierungssystem | bpb.de

Präsidialdemokratie / Präsidentielles Regierungssystem

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Der Elysee-Palast, der Amtssitz des französischen Präsidenten. (© picture alliance / abaca | Abd Rabbo Ammar)

Staatsoberhaupt und Regierungschef in einer Person

Die Demokratie kann verschiedene Formen haben. In einer Präsidialdemokratie sind – anders als in einer parlamentarischen Demokratie – die Funktionen des Staatsoberhauptes und des Regierungschefs in einer Person vereinigt. Dies ist zum Beispiel in den USA oder in Frankreich der Fall. Der Präsident und das Parlament werden direkt vom Volk gewählt. Sie sind nur dem Volk gegenüber verantwortlich und sollen unabhängig voneinander arbeiten. Das bedeutet eine strenge Trennung zwischen der Exekutive (Regierungsgewalt) und der Legislative (Gesetzgebungsgewalt). Der Präsident kann vom Parlament nicht abgesetzt werden und umgekehrt kann das Parlament nicht vom Staatsoberhaupt aufgelöst werden.

Das Parlament als Zentrum der Macht

In Deutschland, wo wir eine Parlamentarische Demokratie haben, sind dagegen die Ämter des Staatsoberhauptes (Bundespräsident) und des Regierungschefs (Bundeskanzler) strikt voneinander getrennt. Hier ist nur das Parlament direkt vom Volk gewählt. Deswegen spricht man hier auch von einer "parlamentarischen" Demokratie.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten