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Protokoll/ staatliches Protokoll | bpb.de

Protokoll/ staatliches Protokoll

Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und der Präsident von Lettland schreiten bei einem Staatsbesuch die Ehrenformation der Bundeswehr ab. (© picture alliance/Wolfgang Kumm/dpa)

Regeln und Gebräuche des Staates

Viele Menschen denken an einen Strafzettel der Polizei, wenn sie das Wort „Protokoll“ hören. Andere denken dabei an die Mitschrift bei einer Sitzung. In beiden Fällen spricht man von „Protokoll“. Hier aber erklären wir ein anderes Protokoll: das staatliche Protokoll. Darunter versteht man die Regeln und Gebräuche, mit denen sich ein Staat selbst darstellt. Das Protokoll ist also eine „Symbolsprache“.

Ohne Worte sprechen

Gegenüber ausländischen Gästen macht das Protokoll deutlich, wie hoch der Gast geschätzt wird. Je bedeutender der Gast, desto höher sind die sogenannten protokollarischen Ehren. So bestimmt das Protokoll zum Beispiel, dass ein Staatsgast bei einem Staatsbesuch mit den höchsten protokollarischen Ehren empfangen wird. Das Protokoll ist aber auch für viele nationale Anlässe wichtig. Es regelt zum Beispiel, wer bei festlichen Veranstaltungen in der ersten Reihe sitzen darf oder wie ein Amtswechsel stattfindet.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten