Begriffsbestimmung
Das Wort kommt vom italienischen Wort „partigiano“. Es bezeichnet einen bewaffneten Kämpfer, der aber kein Soldat einer Armee ist. Wenn ein Staat einen anderen Staat überfallen und besetzt hat, dann kämpfen in dem besetzten Land oftmals Partisanen gegen die fremde Armee. Das sind freiwillige Widerstandskämpfer, die ihr Land befreien wollen. Sie betreiben Spionage und Sabotage und kämpfen im Untergrund. Ihre Ortskenntnisse kommen ihnen dabei zugute. Ihre Landsleute unterstützen sie oft bei ihren Angriffen gegen die feindliche Armee und bieten ihnen Hilfe, Unterschlupf und Nahrung.
Partisanen im Zweiten Weltkrieg
Im Zweiten Weltkrieg kämpften Partisanenverbände in mehreren Ländern, die von deutschen Truppen besetzt waren. So gab es Partisanen auf dem Balkan, in Frankreich, Italien oder auch in Griechenland. In vielen bewaffneten Konflikten der letzten Jahrzehnte spielten die Verbände von Freischärlern oder Guerilleros, wie Partisanen je nach Land oder Kontinent auch bezeichnet werden, eine wichtige Rolle.
Rechtlicher Schutz für Partisanen
Für Partisanen gab es in früheren Zeiten keine Regelungen im Völkerrecht, durch die sie geschützt wurden. Seit 1949 bestimmt das Völkerrecht, dass Partisanen wie rechtmäßige Kämpfer (man spricht von „legalen Kombattanten“) behandelt werden müssen. Das heißt, dass sie bei Gefangennahme vom Gegner wie Kriegsgefangene und bei Verletzungen wie verwundete Soldaten versorgt werden müssen.
Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.