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Parlamentsvorbehalt | bpb.de

Parlamentsvorbehalt

Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid

Der Bundestag, das Parlament der Bundesrepublik Deutschland. (© picture alliance/Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa)

Nur das Parlament darf entscheiden

Es gibt politische Entscheidungen, die für die Menschen in unserem Land ganz besonders wichtig sind. Darüber darf nur das Parlament entscheiden. Das nennt man „Parlamentsvorbehalt“. Ein Beispiel ist die Frage, ob deutsche Soldaten und Soldatinnen zu Einsätzen im Ausland geschickt werden sollen. Darüber darf nicht alleine das Verteidigungsministerium entscheiden. Auch die Regierung darf das nicht einfach bestimmen. Über diese Frage müssen die Vertreterinnen und Vertreter des Volkes im Deutschen Bundestag entscheiden.

Klare Regeln

In unserer Demokratie ist genau festgelegt, wer welche Entscheidungen treffen darf. Manche Dinge kann die Bundesregierung entscheiden, andere die Kanzlerin oder der Kanzler. Dann gibt es Entscheidungen, bei denen der Bundesrat beteiligt sein muss. Wenn diese Regeln missachtet werden, kann das dazu führen, dass eine Entscheidung ungültig wird.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten