Volksvertretung
Das Parlament ist die gewählte Volksvertretung eines Landes. Im Parlament sitzen die Abgeordneten, die man deshalb auch "Volksvertreter/-innen" nennt.
Aufgaben des Parlaments
Im Parlament werden neue Gesetze diskutiert und beschlossen. Deshalb wird das Parlament oft auch "gesetzgebende Versammlung" genannt. Wenn beispielsweise die Regierung die Steuern erhöhen will, die Abgeordneten aber dagegen stimmen, kann dieses Vorhaben nicht durchgeführt werden. Eine weitere wichtige Aufgabe der Volksvertretung ist die Kontrolle der Regierung. Dazu gehören zum Beispiel Untersuchungsausschüsse, die Missstände oder Fehlverhalten in einer Regierung prüfen können.
Unterschiedliche Parlamente
In Deutschland gibt es viele Parlamente: in den Gemeinden, den Städten und den Bundesländern. Das Parlament für das ganze Land ist der Deutsche Bundestag. Auch die Europäische Union hat ein Parlament. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden in den verschiedenen Mitgliedsländern der EU gewählt. Das Europäische Parlament arbeitet in Straßburg, Brüssel und Luxemburg. Es gibt auch Studenten- und Schülerparlamente. In allen diesen Vertretungen sitzen die Gewählten und beraten, welche politischen Entscheidungen zu treffen sind.
Für Sprachexpertinnen und Sprachexperten
Das Wort "Parlament" kommt von dem französischen Wort "parler", was auf Deutsch "sprechen" bedeutet. Es gibt auch einen lateinischen Begriff, mit dem das Parlament oftmals bezeichnet wird: "Legislative". Das kommt von "legis", was auf Deutsch "Gesetz" heißt, denn im Parlament werden Gesetze gemacht.
Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2025.