Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Paragraf (§) | bpb.de

Paragraf (§)

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Platzhalter Lexikon P grau (© Stefan Eling)

Gesetzestexte und Verträge

Dieses Wort stammt aus dem Griechischen und bedeutet soviel wie „an die Seite geschrieben“. Am bekanntesten ist die Bezeichnung "Paragraf" bei Gesetzestexten. Auch bei Verträgen und in wissenschaftlichen Arbeiten wird der Begriff häufig gebraucht. Entstanden ist das Zeichen § schon im Mittelalter. Man nimmt an, dass es sich aus dem Buchstaben „S“ zu seiner heutigen Form entwickelt hat. „S“ steht für das lateinische Wort „Signum“ (deutsch: „Zeichen“).

Hilfe beim Unterteilen

Durch das Paragraf-Zeichen (§) wird ein Text in einzelne Abschnitte unterteilt. Für gewöhnlich sind in einem Paragrafen mehrere Sätze, die ein Thema, eine Idee oder einem Tatbestand betreffen, zusammen gefasst. Als Beispiel soll der Anfang des § 242 im deutschen Strafgesetzbuch dienen. Er lautet: „Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ In anderen Paragrafen des Strafgesetzbuches geht es zum Beispiel um Notwehr, Raub, Betrug und vieles mehr.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten