Begriffsbestimmung
Bei Wahlen gibt es Kandidaten, die auf sogenannten Wahllisten stehen. Oftmals haben die Wählerinnen und Wähler mehrere Stimmen, die sie verteilen können. Beim Panaschieren (aus dem französischen Wort „panacher“ = „bunt machen“, „mischen“) haben die Wähler/innen die Möglichkeit, ihre Stimmen bei der Wahl auf mehrere Kandidat/innen unterschiedlicher Listen zu verteilen. Diese Möglichkeit gibt es bei den Kommunalwahlen in verschiedenen Bundesländern oder bei den Wahlen zum Parlament der Schweiz.
Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.